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Dies wurde in einem Vergleich vor dem Oberlandesgericht Bamberg festgelegt, wie die Anwälte beider Seiten am Dienstag mitteilten. Dugger sollte 2008 die Rolle der Brünnhilde im "Ring des
Nibelungen" übernehmen. Wenige Wochen vor der Premiere teilten die Festspiele jedoch mit, die Sängerin habe die Rolle "aus persönlichen Gründen" zurückgegeben.
Dugger und ihr Anwalt Michael Fischer erklärten nun, dies stimme nicht. Vielmehr sei der Sopranistin während der laufenden Proben auf Betreiben des Dirigenten Christian Thielemann
fristlos gekündigt worden. Dagegen habe sie sofort geklagt. In zweiter Instanz habe sie sich nun mit den Festspielen auf die Zahlung von 35 000 Euro geeinigt, sagte ihr Anwalt Michael
Fischer der Deutschen Presse- Agentur dpa. Dies sei mehr als die Hälfte des ihr für 2008 zugesicherten Honorars. "Zu keinem Zeitpunkt hat Frau Dugger daran gedacht, ihre Rolle
zurückzugeben", erklärte Anwalt Fischer.
Für die Festspiele sagte Rechtsanwalt Christoph Schmökel, es habe damals eine Diskussion darüber gegeben, ob Dugger eine akzeptable Besetzung für die Rolle der Brünnhilde
sei. Man habe sich deshalb getrennt, sich zunächst aber nicht über das Honorar einigen können. Der Rechtsstreit sei nun beigelegt.
dpa
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